
Älter werden in der Gemeinde Kürten
1. Beratung und Information 14
Kostenlose Auskunft und Beratung zu
allen die Rente betreffenden Fragen
erhalten Sie grundsätzlich bei Ihrem
Versicherungsträger. Auf Ihrem Versicherungsnachweis
finden Sie die
Adresse des für Sie zuständigen Versicherungsträgers.
Weitere Informationen bzw. Beratung
bekommen Sie bei der
Gemeindeverwaltung Kürten
Karlheinz-Stockhausen-Platz 1
Frau Meier
Tel. 02268/939-193
Deutsche Rentenversicherung
Rheinland
Singerbrinkstr. 41
51643 Gummersbach
Tel. 02261/805-01
Deutsche Rentenversicherung
Bund
Ruhrstr. 2, 10704 Berlin
Tel. 030/865-1
Steuertipps
Auch Altersbezüge, Witwenrenten,
Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten
sind grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig.
Bei den meisten Renten,
insbesondere denjenigen aus der
gesetzlichen Rentenversicherung,
kommt es jedoch zu keiner Steuererhebung,
weil die Freibeträge höher
sind als der „Ertragsanteil“ der Rente.
Eine Steuerschuld besteht aber in der
Regel dann, wenn zur Rente noch andere
Einkünfte erzielt werden (z. B.
Beamten- oder Werkspensionen,
Mieteinkünfte usw.). Wenn Sie Zweifel
bezüglich der Steuerpflicht Ihrer Einkünfte
haben, wenden Sie sich an das
zuständige Finanzamt. Hier bekommen
Sie auch die vom Finanzministerium
des Landes NRW herausgegebene
Broschüre „Steuertipps für Senioren“.
Finanzamt
Refrather Weg 35
51469 Bergisch Gladbach
Tel. 02202/9342-0
Erbschaft und Testament
Grundsätzlich kann jeder Mensch frei
und uneingeschränkt durch ein Testament
oder durch einen Erbvertrag darüber
entscheiden, wer nach seinem
Tode das Vermögen erhält. Das Testament
können Sie selbst persönlich
und eigenhändig schreiben. Dabei ist
von Ihnen unbedingt handschriftlich
auch das Datum, der Ort und die von
Ihnen bedachte Person aufzuführen.
Außerdem ist das Testament von Ihnen
zu unterschreiben.
In vielen Fällen setzten sich Eheleute
gegenseitig als Alleinerben ein. Dann
schreibt ein Ehegatte das Testament,
der andere Ehegatte unterschreibt
zusätzlich. Ein Erbvertrag mit den von
Ihnen bestimmten Erben muss immer
durch einen Notar beurkundet werden.
Der Notar berät und belehrt Sie
umfassend und nimmt die Erbvertragsurkunde
auf.
Auch zur Abfassung eines Testaments
sollten Sie einen Notar zumindest zur
Beratung aufsuchen.
Wenn Sie keine letztwillige Verfügung
über Ihr Vermögen treffen, tritt
die gesetzliche Erbfolge ein. Über die
Fragen zu Pflichtteilen, Vermächtnissen
und Auflagen berät Sie ein
Rechtsanwalt oder ein Notar. Auch
bei den Amtsgerichten erhalten Sie
hierzu Informationen.
Amtsgericht Bergisch Gladbach
Schloßstr. 2, 51429 Bergisch Gladbach
Tel. 02204/9529-0
1.13 Selbsthilfegruppen
Im Rheinisch-Bergischen Kreis gibt es
zahlreiche Selbsthilfegruppen für ältere
und behinderte Menschen. Sie
sind in vielen Bereichen und zu unterschiedlichsten
Themen tätig.