
Älter werden in der Gemeinde Kürten
3. Gesundheit • Pflege • Versorung
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3. Gesundheit • Pflege • Versorgung
3.1 Pflegeversicherung/Pflegegrad/
Leistungsumfang
Die für Sie zuständige Pflegekasse ist
bei Ihrer Krankenversicherung eingerichtet.
Mitglied der Pflegeversicherung
werden Sie ohne einen besonderen
Antrag. Wenn Sie in einer
privaten Krankenversicherung versichert
sind, beispielsweise als Beamtin
oder Beamter, sind Sie nicht Mitglied
der sozialen Pflegeversicherung, sondern
der privaten Pflegeversicherung.
Um Leistungen der Pflegeversicherung
zu erhalten, beantragen Sie diese zunächst
bei Ihrer Kranken-/Pflegekasse.
Diese beauftragt den Medizinischen
Dienst (MdK) der Krankenkassen Kontakt
mit Ihnen aufzunehmen, um eine
„Begutachtung“ durchzuführen. Die
Begutachtung findet in der Regel in
Ihrer Wohnung statt. Bisher wurde dabei
festgestellt, wie viel Hilfe Sie im Bereich
der Körperpflege, der Ernährung
und der Mobilität täglich benötigten
und wie hoch der Hilfebedarf im Haushalt
war. Diese Kriterien sind durch die
Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes
im Rahmen des
Pflegestärkungsgesetzes II ab dem
01.01.2017 nicht mehr aktuell.
Bei der Begutachtung ist jetzt entscheidend,
wie selbständig ein
Mensch bei der Bewältigung seines
Alltags ist und welche Fähigkeiten
noch vorhanden sind. Die Bewertung
erfolgt anhand von insgesamt acht
Lebensbereichen, den sogenannten
Modulen. Aus den Begutachtungsergebnissen
der ersten sechs Module
ermittelt sich der entsprechende Pflegegrad.
Folgende Module liegen der Bewertung
zugrunde:
1. Mobilität: motorische Fähigkeiten
z. B. Positionswechsel im Bett,
Fortbewegen innerhalb des Wohnbereiches,
Treppensteigen, etc.
2. Kognitive und kommunikative
Fähigkeiten: z. B. örtliche und
zeitliche Orientierung, Verstehen
von Aufforderungen und die Fähigkeit,
Entscheidungen zu treffen,
Erkennen von Risiken
3. Verhaltensweisen und psychische
Problemlagen: z. B. Ängste,
Antriebslosigkeit, nächtliche Unruhe,
selbstschädigendes und autoaggressives
Verhalten
4. Selbstversorgung: z. B. Körperpflege,
An- und Auskleiden, Essen,
Trinken etc.
5. Umgang mit krankheits- und
therapiebedingten Anforderungen:
z. B. Einnahme von Medikamenten,
Wundversorgung, Arztbesuche,
Therapieeinhaltung
6. Gestaltung des Alltagslebens
und sozialer Kontakte: z. B. Gestaltung
des Tagesablaufes, Kontaktaufnahme
zu anderen Menschen
Die folgenden zwei Module sind nicht
Teil der Bewertung!
7. Außerhäusliche Aktivitäten: selbständiges
Verlassen der Wohnung,
Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel,
etc.
8. Haushaltsführung: Einkaufen, Zubereitung
von Mahlzeiten, Reinigen
der Wohnung etc.
Anhand der Module 1 – 6 findet eine
Einstufung in eine der folgenden fünf
Pflegegrade statt:
1. Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung
der Selbständigkeit
2. Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung
der Selbständigkeit
3. Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung
der Selbständigkeit
4. Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung
der Selbständigkeit