Älter werden in der Gemeinde Kürten
2. Finanzielle Hilfen, gesetzliche Sozialleistungen und andere Hilfen
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lieneinkommen, von der Zahl der
zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder
und von der monatlichen
Miete oder Belastung (bei Eigentum/
Eigenheim), die bis zu einem bestimmten
Höchstbetrag berücksichtigt
wird. Scheuen Sie sich nicht, die
Wohngeldstelle aufzusuchen, wenn
Sie Fragen haben oder zweifeln, ob
Ihr Wohngeldantrag Aussicht auf Erfolg
hat. Die Mitarbeiter/innen werden
Ihnen mit Rat und Tat zur Seite
stehen.
Bettina Karras, Tel.02268/ 939-226
soziales@kuerten.de
Gudrun Bosbach, Tel. 02268/939-105
soziales@kuerten.de
2.3 Gebührenbefreiung für
Rundfunk und Fernsehen
Schwerbehinderte Menschen, Auszubildende,
Studenten, Hilfebedürftige
und Heimbewohner zahlen unter bestimmten
Voraussetzungen keinen
oder einen ermäßigten Rundfunkbeitrag.
Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag
nicht mehr nach Geräten, sondern
nach Haushalten erhoben. Seit
1.4.2015 beträgt er 17,50 Euro monatlich
pro Wohnung. Der ermäßigte
Beitragssatz beträgt 5,83 Euro.
Seit 2013 bekommen schwerbehinderte
Menschen mit dem Merkzeichen
RF keine Befreiung mehr, sondern
zahlen den reduzierten Beitragssatz
von 5,83 Euro
Ab 1.1.2017 ist eine rückwirkende
Befreiung vom Rundfunkbeitrag bis
zu drei Jahren ab der Antragsstellung
möglich. Ein Nachweis, dass die Voraussetzungen
bereits vor der Antragstellung
vorlagen, muss erbracht werden.
Die Befreiung oder Ermäßigung
muss beantragt werden. Das Antragsformular
können Sie sich im
Rathaus
der Gemeinde Kürten abholen.
Das Formular kann auch online ausgefüllt
und dann ausgedruckt werden.
Es ist zu finden unter www.
rundfunkbeitrag.de > Befreiung/Ermäßigung
beantragen.
2.4 Telefongebührenermäßigung
Bei der Telefongebührenermäßigung
handelt es sich nicht um eine staatliche
Sozialleistung, sondern um den
Sozialtarif der Telekom. Diesen Tarif
können Sie auf Antrag erhalten,
wenn Sie
n von den Rundfunk- und
Fernsehgebühren befreit sind
n einen Behindertenausweis mit
dem „RF“-Vermerk besitzen
n blind, gehörlos oder sprach-
behindert sind.