Älter werden in der Gemeinde Kürten
3. Gesundheit • Pflege • Versorung
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Lebensbaum Tagespflege
Am Park
Breslauer Str. 11, 51789 Lindlar
Tel. 02266/901930-4
www.lebensbaum-pflege.de
Lebensbaum Tagespflege
Auf dem Korb
Auf dem Korb 21, 51789 Lindlar
Tel. 02266/901930-2
www.lebensbaum-pflege.de
ars vivendi Tagespflege
Südstr. 45, 42929 Wermelskirchen
Tel. 02196/8822902
www.arsvivendi-tagespflege.de
Senioren-Park carpe diem
Auf dem Scheid
Auf dem Scheid 17
42929 Wermelskirchen
Tel. 02193/5343-0
www.senioren-park.de
Tagespflege Senioren-Park
carpe diem
Overather Str. 32
51429 Bergisch Gladbach
Tel. 02204/8308-0
www.senioren-park.de
Tagespflege AWO Seniorenzentrum
Saaler Mühle
Saaler Str. 92–96
51429 Bergisch Gladbach
Tel. 02204/95590
sz-saaler-muehle@awo-mittelrhein.de
Tagespflege Vivat
Overath-Untereschbach
Olper-Str. 62, 51491 Overath
Tel. 02204/96800
www.vivat-leben.de
Tagespflege im St. Josefshaus
Junkersgut 10–14
51427 Bergisch Gladbach
Tel. 02204/47-0
www.altenhilfe-st-marien
3.7 Betreuungs- und
Entlastungsleistungen
Entlastungsbetrag § 45b SGB XI
Ab 2017 kann jede pflegebedürftige
Person mit einem anerkannten Pflegegrad
von 1 bis 5 den Entlastungsbetrag
in Anspruch nehmen.
■ Der Entlastungsbetrag von 125
Euro ist für jeden Pflegebedürftigen
gleich hoch, unabhängig davon,
in welchem Pflegegrad er eingestuft
ist.
■ Der Entlastungsbetrag ist eine
Sachleistung.
■ Der Entlastungsbeitrag muss beantragt
werden und wird nicht
pauschal bzw. automatisch an den
Pflegebedürftigen ausbezahlt. Das
bedeutet, dass das Betreuungsgeld
zweckgebunden ist (Kostenerstattungsanspruch).
■ Der Antrag muss NICHT VOR Inanspruchnahme
der Leistungen gestellt
werden. Es reicht, wenn der
Antrag mit den Rechnungen eingereicht
wird.
■ Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich
erbrachten Leistungen.
■ Als Nachweis dienen die Abrechnungen/
Quittungen/Belege.
■ Kosten, die den Entlastungsbetrag
überschreiten, müssen selbst getragen
werden.
■ Der Betreuungsdienst/Pflegedienst
kann auch direkt mit der Pflegekasse
abrechnen. Dazu muss eine
Abtretungserklärung ausgefüllt
werden. Vorteil: Sie müssen nicht
mehr mit den Kosten in Vorleistung
gehen.
Tipp: Lassen Sie sich immer die Rechnungen
geben, so dass Sie genau
wissen, wieviel Leistungen Sie bereits
verbraucht haben. Außerdem sollten
Sie prüfen, ob korrekt abgerechnet
wurde.
Die Erstattung der Aufwendungen erfolgt
auch, wenn für die Finanzierung
der genannten Leistungen im Übrigen
Mittel der Verhinderungspflege
eingesetzt werden.