Älter werden in der Gemeinde Kürten
1. Beratung und Information
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Informationen über die im Gesundheitsbereich
tätigen Selbsthilfegruppen
in der Umgebung von Kürten erhalten
Sie über das
Selbsthilfe-Büro Bergisch Gladbach
Paffrather Str. 70
51465 Bergisch Gladbach
Tel. 02202/ 9368921
selbsthilfe-gl@paritaet-nrw.org
www.selbsthilfe-bergisches-land.de
1.14 Vorsorge
Gesetzliche Betreuung, Betreuungsverfügung/
Vorsorgevollmacht und
Patientenverfügung
Durch die gesetzliche Betreuung wurde
bereits vor vielen Jahren die frühere
weitgehende Entmündigung und Vormundschaft
abgelöst. Mit der Betreuung
soll Menschen geholfen werden,
die aufgrund einer Krankheit oder einer
geistigen oder seelischen Behinderung
ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise
nicht selbst besorgen können.
Der Betreuer wird vom Amtsgericht –
Vormundschaftsgericht bestellt. Das
Gericht bestimmt dabei den Umfang
der Betreuung, der immer nur auf
ganz spezielle Lebensbereiche beschränkt
wird.
Amtsgericht Bergisch Gladbach
Schloßstr. 21
51429 Bergisch Gladbach
Tel. 02204/9529-0
Mit der Betreuungsverfügung hat jeder
die Möglichkeit, schriftlich eine
Person zu benennen, die im Falle einer
notwendig werdenden Betreuung
vom Gericht zum Betreuer bestellt
werden soll. Diese Willenserklärung
sollte immer schriftlich abgefasst
und einer Person des Vertrauens
übergeben werden.
Durch eine Vorsorgevollmacht kann
die Bestellung eines Betreuers durch
das Vormundschaftsgericht häufig
vermieden werden. Mit dieser Vollmacht
bestimmen Sie eine Person Ihres
Vertrauens, und bevollmächtigen
diese Person allgemein oder beschränkt
auf einzelne Angelegenheiten
(z. B. Bankvollmacht).
Mit einer Patientenverfügung kann
jeder Mensch schriftlich seinen Willen
niederlegen, in welchen Fällen er die
Unterlassung oder den Abbruch von
Behandlungen, ärztlichen Eingriffen
oder einer künstlichen Ernährung
wünscht. Der Patient kann sich somit
in gesunden Tagen gegen eine eventuell
später einmal eintretende Situation
wehren, in der anderenfalls lebens
und sterbeverlängernde Maßnahmen
eingeleitet würden.
Ausführliche Informationen zum Thema
Betreuungen und die Möglichkeit
einer individuellen Beratung zu Vorsorgefragen
erhalten Sie über den Betreuungsverein
der Caritas. Die Beratung
findet einmal monatlich am
zweiten Dienstag des Monats in der
Zeit von 9.00 –12.00 Uhr im Bürgerhaus
Kürten statt. Eine vorherige telefonische
Terminabsprache ist sinnvoll.
Caritas Betreuungsverein
Cederwaldstr. 22–24
51465 Bergisch Gladbach
Tel. 02202/1008-305 oder
Mobil: 0160/92240797