Älter werden in der Gemeinde Kürten
2. Finanzielle Hilfen, gesetzliche Sozialleistungen und andere Hilfen 16
2. Finanzielle Hilfen, gesetzliche Sozialleistungen und andere Hilfen
2.1 Grundsicherungsleistungen
nach dem
SGB XII
Hilfebedürftige Personen, die die Altersgrenze
erreicht haben oder wegen
einer bestehenden Erwerbsminderung
auf Dauer ihren Lebensunterhalt
nicht aus eigener Erwerbstätigkeit
bestreiten können, haben Anspruch
auf Leistungen der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem Vierten Kapitel des Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB
XII). Ein Antrag auf Prüfung ist bei
der für die Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung zuständigen
kommunalen Behörde zu stellen.
Neben der Grundsicherung im Alter
sowie bei Erwerbsminderung können
als Hilfe in besonderen Lebenslagen
auch Leistungen der sonstigen Sozialhilfe
in Anspruch genommen werden.
Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen
wie Krankheit, Behinderung
oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten
zu Gute. Diese Hilfen erhalten
auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt
noch selbst sorgen
können, aber wegen einer besonderen
Bedarfssituation auf die Hilfe der
Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend
ist dann, ob ihnen die Aufbringung
der Mittel aus Einkommen
und Vermögen zuzumuten ist.
Hilfen in besonderen Lebenslagen
sind zum Beispiel:
n Hilfe zur Gesundheit
n Eingliederungshilfe für behinderte
Menschen
n Hilfe zur Pflege
n ambulante, teilstationäre und stationäre
Hilfe zur Überwindung besonderer
sozialer Schwierigkeiten
Sozialhilfeleistungen sind grundsätzlich
nachrangig – das heißt, zuerst
muss man die Leistungen anderer
möglicher Träger (z. B. Krankenkasse,
Pflegekasse, Wohngeld, Unterhaltsansprüche)
prüfen lassen, soweit die
Eigenmittel (Einkommen und Vermögen)
nicht ausreichen. Wenn Sie prüfen
möchten, ob Sie diese oder jene
Leistung erhalten können, wenden
Sie sich vertrauensvoll an die Mitarbeiter/
innen der Gemeindeverwaltung
Kürten.
Daniela Bremer, Tel. 02268/939-112
soziales@kuerten.de
Mirja Füssel, Tel. 02268/939-107
soziales@kuerten.de
Astrid Weidlich, Tel. 02268/939-205
soziales@kuerten.de
2.2 Wohngeld
Auf Mietbeihilfe (Wohngeld) besteht
ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen
erfüllt, sollte seinen
Anspruch geltend machen, denn das
Wohngeld ist kein Almosen, sondern
steht Ihnen gesetzlich zu. Die Höhe
des Wohngeldes hängt ab vom Fami