
Älter werden in der Gemeinde Kürten
2. Finanzielle Hilfen, gesetzliche Sozialleistungen und andere Hilfen 20
Fahrdienst für gehbehinderte Bürger
Ziel des Fahrdienstes ist es, Menschen
mit Mobilitätseinschränkungen den
Kontakt zu ihrer Umwelt und die Teilhabe
am öffentlichen und kulturellen
Leben zu erleichtern.
Hierzu zählen:
n Besuche bei Verwandten und
Freunden
n Für die Teilnahme an
Veranstaltungen
n Zur Erledigung von Besorgungen
oder gesellschaftlichen Angelegenheiten.
Den Fahrdienst des Rheinisch Bergischen
Kreises kann nutzen, wer über
einen Schwerbehindertenausweis mit
dem Merkzeichen aG verfügt. Zur
Aufnahme in die Kreisfahrgemeinschaft
muss ein Antrag gestellt
werden. Die Genehmigung ist an
Einkommens- und Vermögensgrenzen
geknüpft.
Das bewilligte Fahrbudget richtet sich
nach der Notwendigkeit eines Normal
oder Spezialfahrzeugs. Der Fahrdienstnutzer
erhält ein Fahrtenbuch,
in dem das jährliche Fahrdienstbudget
und die Eigenanteilsstufe
eingetragen
ist. Die Budgethöhe
beträgt
für Fahrten mit normalem Pkw oder
Taxi 1.400 Euro pro Jahr, die Leistung
für Spezialfahrzeuge mit Rampe/
Hebebühne sind auf jährlich 2.000
Euro festgelegt.
Auskünfte erhalten Sie hier:
Rheinisch Bergischer Kreis
Amt für Jugend und Soziales
Refrather Weg 30
Frau Schucht, Tel. 02202/13-2830