
Älter werden in der Gemeinde Kürten
3. Gesundheit • Pflege • Versorung 30
Die Leistung kann innerhalb des jeweiligen
Kalenderjahres in Anspruch
genommen werden; wird die Leistung
in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft,
kann der nicht verbrauchte
Betrag in das folgende Kalenderhalbjahr
übertragen werden.
Sonderregelung Betreuungs-
und Entlastungsleistungen
für 2015 und 2016
Nicht in Anspruch genommene zusätzliche
Betreuungs- und Entlastungleistungen
aus den Jahren vom 01.01.2015
bis 31.12.2016 können ausnahmsweise
per Sonderregelung noch bis
31.12.2018 abgerechnet werden.
3.8 Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege, eine kurzzeitige
vollstationäre Pflege, kann in Anspruch
genommen werden, wenn die
häusliche Pflege zeitweise nicht im
erforderlichen Umfang geleistet werden
kann. Dies gilt für Krisensituationen,
z. B. nach Krankenhausentlassungen
und Vorbereitung der häuslichen
Pflegesituation.
Der Anspruch ist jährlich auf 28 Tage
begrenzt. Die Pflegekasse übernimmt
die pflegebedingten Aufwendungen
sowie die medizinische Behandlungspflege
bis zum Gesamtbetrag der
Sachpflege Pflegegrad 4 (aktuell
1.612 Euro). Das Pflegegeld wird
während der gesamten Kurzzeitpflege
von maximal 8 Wochen jährlich
zur Hälfte weiter gezahlt.
3.9 Verhinderungspflege
Kann die Pflegeperson wegen Krankheit,
Erholungsurlaub oder in sonstigen
Krisensituationen die Pflege nicht
durchführen, werden die Kosten für
eine Ersatzpflegekraft (Verhinderungspflege)
für längstens 28 Tage im
Kalenderjahr übernommen. Voraussetzung
ist, dass die Pflegeperson
den Pflegebedürftigen bereits mindestens
6 Monate gepflegt hat. Die
Aufwendungen der Pflegekasse werden
pro Kalenderjahr bis zum Sachkostensatz
des Pflegegrads 4 (aktuell
1.612 Euro) geleistet.
Die Verhinderungspflege kann im
häuslichen Bereich des Pflegebedürftigen
tage- oder auch stundenweise
sowie in einer stationären Einrichtung
erbracht werden. Zusätzlich
können bis zu 50 % des nicht verbrauchten
Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege
(also bis zu 806 Euro) für
Verhinderungspflege ausgegeben
werden. Das Pflegegeld wird während
dergesamten Verhinderungspflege
von maximal 6 Wochen hälftig
weiter gezahlt.
3.10 Rentenzahlungen
für Pflegepersonen
Für Pflegepersonen, die mindestens
10 Stunden in der Woche für den
Pflegenden tätig sind, zahlt die Pflegeversicherung
auf Antrag Beiträge
zur Rentenversicherung. Informationen
über die Voraussetzungen erhalten
Sie bei der jeweiligen Pflegekasse.
3.11 Gesetzliche
Unfallversicherung
für
pflegende
Angehörige
Gesetzlich unfallversichert sind – wie
bisher – alle Pflegepersonen (z. B. Familienangehörige
und Verwandte
sowie
Nachbarn und Freunde), die
eine
pflegebedürftige Person – nunmehr
auf der Grundlage der ab dem
01.01.2017 geltenden Vorschriften –
nicht erwerbsmäßig in häuslicher
Umgebung pflegen. „Pflegepersonen“
sind Personen, die nicht erwerbsmäßig
einen oder mehrere